Diese Formulierung wird für den von mir eingebrachten Vorschlag als griffiger betrachtet. Entsprechend habe ich auch die Schlagwortliste ergänzt.
Ergänzend möchte ich zur Begründung des Antrags ausführen:
Die insgesamt sehr engagierten und kompetenten Sozialarbeiter:innen beim Jugendamt des Main -Taunus -Kreises geraten durch den Umstand, dass sie sowohl die Aufgaben der allgemeinen Jugendhilfe als auch der Jugendgerichtshilfe wahrnehmen, teilweise in einem Zielkonflikt. Wegen vordringlicherer Maßnahmen, zum Beispiel wegen einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung, müssen die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe manchmal in den Hintergrund treten. Dies steht mit den gesetzlichen Anforderungen, wonach die Jugendgerichtshilfe so früh wie möglich einzuschalten ist, nicht im Einklang. Für weitergehende Aktivitäten, insbesondere im Rahmen von Auflagen- und Beratungsangeboten bleibt oft erst recht keine Zeit.
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